REDCOM Unternehmensberatung im Gesundheitswesen GmbH

Kostenträgerrechnung in Krankenhäusern

Als ein wesentliches Fundament sehen wir im Allgemeinen die Kostenträgerrechnung. Die prozessorientierte Kostenträgerrechnung ist besonders einsetzbar als Brücke zwischen der Kostenträgerrechnung und der Prozesskostenrechnung.

Der Aufbau und Ausbau einer Kostenträgerrechnung kann unabhängig von der InEK Systematik erfolgen, diese bietet zwar eine ausreichende Orientierung, jedoch keine abschließende ultimative Richtlinie oder Norm für eine fundierte interne Kostenträgerrechnung.

Die Kostenträgerrechnung ist eine besondere Art der Kalkulation im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung in einem Krankenhaus. Diese steht am Ende einer Kostenrechnung und soll die Herkunft der Kosten klären.

Die Kosten- und Leistungsrechnung ist in drei Stufen gegliedert:

1. Stufe “Kostenartenrechnung”

Im Rahmen der Kostenartenrechnung müssen die Kosten von Aufwendungen und die Erträge von den Leistungen abgegrenzt werden. Die bisher entstandenen Kosten sowie Leistungen einer Abrechnungsperiode müssen erfasst und gegliedert werden.

2. Stufe “Kostenstellenrechnung”

Die Verbindung zwischen Kostenarten- und Kostenträgerrechnung innerhalb der Kosten- und Leistungsrechnung wird durch die Kostenstellenrechnung dargestellt. Die Kosten werden auf die Kostenbereiche aufgeteilt um hier die Frage “Wo sind die Kosten angefallen?” zu klären.

Die Kostenstellenrechnung stellt die Leistungsbeziehungen im Unternehmen dar, die Wirtschaftlichkeit kann besser kontrolliert werden und die Kostenträgerrechnung kann dadurch vorbereitet werden.

3. Stufe “Kostenträgerrechnung”

Die Kostenträgerrechnung identifiziert, wofür die Kosten angefallen sind und entlastet die Endkostenstellen auf die einzelnen Leistungsempfänger. Die Kostenträgerrechnung wird monatlich oder quartalsweise durchgeführt, um das Betriebsergebnis einer bestimmten Periode zu ermitteln.

Gründe und Vorteile einer Kostenträgerrechnung

Die im Jahr 2004 verpflichtende DRG-Einführung hat einen enormen Einfluss auf sämtliche Bereiche in einem Krankenhaus genommen. Durch die DRG-Erlöse können die anfallenden Betriebskosten innerhalb eines Krankenhauses gedeckt werden. Daher ist es von Vorteil eine Kostenträgerrechnung im Krankenhaus durchzuführen oder wenn nicht vorhanden, diese zu implementieren.

Als Bestandteil der Kostenrechnung wird der Kostenträger als “stationärer Abrechnungsfall” bezeichnet und dient als Kriterium zur Gliederung der anfallenden Kosten .

Die Gründe und Vorteile für eine Kostenträgerrechnung sind:

  • Durchgängige Kosten- und Leistungstransparenz auf Einzelfall-oder Fallgruppenebene
  • Detaillierte Steuerung, Kosten- und Leistungskontrolle
  • Wo genau fallen die Kosten an und in welcher Höhe
  • Nicht – dokumentierte Einzelleistungen werden aufgedeckt
  • Einführung von Prozessanalysen und Veränderungsmaßnahmen
  • Betriebswirtschaftliche Entscheidungsgrundlage zur Prüfung des Leistungsangebots – Spezialisierung
  • Grundlage für Verhandlungen mit Chefärzten, Vorgesetzten und für elektive Leistungen bzw. selektive Vertragsmodelle mit Krankenkassen
  • Wirksame und gültige Übermittlung der Daten an das InEK Institut mit einer hohen Einzelkostenzuordnung
  • Grundlage für detaillierte “Benchmarkanalysen”
  • Hohe Aussagekraft der Ergebnisse aufgrund einer hohen Einzelkostenzuordnung
  • Die Ergebnisse sind für den Kostenstellenverantwortlichen:

- jederzeit einfach nachvollziehbar

- mit einem konkreten Nutzen verbunden

- sind zeitnah verfügbar